Verkehrsunfälle
Zum Verkehrsrecht als Querschnittsmaterie zählt vor allem die Vertretung aus Anlass von Verkehrsunfällen, welche
seit mehr als zehn Jahren einen Schwerpunkt meiner juristischen Tätigkeit bildet.
Opfer eines Verkehrsunfalles unterstütze ich kompetent und mit Augenmaß bei der Geltendmachung ihrer Ansprüche, etwa aus den
Titeln des Schmerzengeldes, Fahrzeugschadens und Verdienstentganges, gegenüber einem haftenden Versicherer.
Werden Sie im Zusammenhang mit einem Unfallgeschehen, etwa weil dabei eine Person verletzt wurde, eines Deliktes beschuldigt,
übernehme ich Ihre Verteidigung im Strafverfahren.
Verwaltungssachen
Verkehrsrechtliche Fragen stellen sich auch in behördlichen Verfahren, welche aufgrund des angeblichen
Zuwiderhandelns gegen Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung, des Führerschein- oder Kraftfahrgesetzes gegen den
Lenker bzw. Halter eines Fahrzeuges eingeleitet werden.
Drohen, wie in Verwaltungsstrafsachen, bloß finanzielle Nachteile (Geldstrafen), ist die Befassung eines
Rechtsanwaltes jedoch regelmäßig nur bei Übernahme der damit verbundenen Kosten durch einen Rechtsschutzversicherer sinnvoll.
Letzteres ist meistens ab Überschreiten eines Strafbetrages von rund € 150,-- oder dann der Fall, wenn das Verfahren schon
vor Verhängung einer Strafe eingestellt wird.
Kanzlei
Meine Räumlichkeiten befinden sich im "Klein-Mariazeller-Hof", einem barrierefreien Altbau in der Annagasse, einer Seitengasse der Kärntner Straße, zwischen den U-Bahn-Stationen Stephansplatz und Karlsplatz.
- Information
- Betreibung
- Prozessführung
Kostenlose Erstberatung
Die Informationsaufnahme und eine erste Beratung durch mich in Verkehrsunfallsachen sowie aus Anlass anderer Schadenereignisse (Sturzvorfälle, ärztliche Kunstfehler udgl.) ist für Sie mit keinen Kosten verbunden.
Im Rahmen dieses kurzen Gespräches lege ich den Schwerpunkt auf eine realistische Erfolgsprognose, die mit der Geltendmachung Ihrer Ansprüche voraussichtlich verbundenen Kosten sowie das geplante weitere Vorgehen.
Wenn eine Vertretung durch mich erfolgen soll, unterfertigen Sie ein Vollmachtsformular, welches ich zu Ihrer Vorabinformation hier zum Download bereitgestellt habe.
Außergerichtliche Geltendmachung
Zunächst werden Ihre Forderungen dem Schädiger oder dessen Haftpflichtversicherer gegenüber beziffert und er zur
Zahlung binnen im Regelfall 14-tägiger Frist aufgefordert.
Erste Priorität ist es, ein Anerkenntnis Ihrer Ansprüche dem Grunde nach, also der Verpflichtung zu einer Ersatzleistung
schlechthin, zu erwirken, weil dies hilft, die Kosten und das Risiko einer im Fall, dass keine Einigung über die Höhe des Schadenersatzes
erzielt werden kann, notwendigen gerichtlichen Auseinandersetzung möglichst gering zu halten.
Wird die Haftung nicht (mehr) bestritten, kommt es, allenfalls nach Einholung des Gutachtens eines im Einvernehmen zu bestimmenden
Sachverständigen, zur Unterbreitung eines Entschädigungsoffertes, welches ich mit Ihnen erörtere.
Die Entscheidung hinsichtlich dessen Annahme obliegt allein Ihnen, sollte aber von den mit mir zu erörternden Risiken einer
Gerichtsanrufung und vor allem davon, ob die Kosten derselben von einem Rechtsschutzversicherer übernommen werden, mitbeeinflusst sein.
Die aufgrund der Befassung des Gerichtes schlechtin (sogenannte Pauschalgebühr) oder im Zusammenhang mit der Beiziehung eines Sachverständigen
anfallenden Auslagen wären nämlich von Ihnen vorzuschießen.
Im Fall des vollständigen Obsiegens wird die Gegenseite im Urteil sowohl zu deren Tragung als auch zur Bezahlung meines Honorars verhalten, ginge
aber der Prozess verloren, wären umgekehrt Sie bzw. Ihr Rechtsschutzversicherer zur Übernahme aller Kosten verpflichtet.
Gerichtliche Durchsetzung
Bleibt die Haftung bestritten oder kann über die Höhe der Entschädigungsleistung kein Einvernehmen hergestellt werden,
muss der Gerichtsweg beschritten werden, es sei denn, Sie entscheiden sich dazu, auf die gerichtliche Durchsetzung Ihrer Ansprüche zu verzichten.
Diese hätte nach österreichischem Recht bei sonstigem Verjährungseintritt jedenfalls vor Ablauf einer Frist von 3 Jahren, gerechnet ab dem
Schadenereignis, zu erfolgen.
Beauftragen Sie mich mit der Anhänigigmachung eines Verfahrens, verfasse ich die Klagsschrift und bringe diese beim je nach
Streitwert zuständigen Bezirks- oder Landesgericht ein.
Der Gegenseite steht es dann frei, die Klage entweder unbekämpft zu lassen, womit das Verfahren für Sie gewonnen wäre, oder binnen vier Wochen
eine Gegenäußerung zu erstatten.
Diesfalls kommt es zur Anberaumung einer oder mehrerer Verhandlungen und zur Durchführung eines Beweisverfahrens über die aufgestellten
Behauptungen/ erhobenen Ansprüche.
Allenfalls unterstützt ein Gerichtssachverständiger den Richter bei der Entscheidungsfindung oder der Bezifferung des vorzunehmenden Zuspruches.
Gegen das sodann ergehende Urteil können beide Parteien Rechtsmittel an das Landes-/ Oberlandesgericht und in weiterer Folge allenfalls auch noch an den
Obersten Gerichtshof erheben, ehe das Verfahren rechtskräftig abgeschlossen ist.
- Philosophie
- Einzelanwalt
- Lebenslauf
Vertretung mit Augenmaß
Als Rechtsanwalt habe ich mir die bestmögliche Vertretung vor allem der wirtschaftlichen Belange meiner Klienten zum Ziel gesetzt.
Besonderes Augenmerk lege ich dabei auf eine realistische Erfolgseinschätzung. Von Beginn an die Grenzen des Machbaren aufzuzeigen,
ist für einen optimalen Verhandlungs-/ Prozesserfolg erfahrungsgemäß unabdingbar.
Auch im Zusammenhang mit der Honorargestaltung und schlechthin in Kostenfragen achte ich von Beginn an auf größtmögliche
Transparenz sowie Vorhersehbarkeit.
Persönliche Betreuung
Ich übe meinen Beruf als Einzelanwalt, seit 2013 unterstützt durch eine nichtjuristische Mitarbeiterin, in allein mir zur Verfügung
stehenden Kanzleiräumlichkeiten aus.
Somit ist höchste Vertraulichkeit und weiters sichergestellt, dass Ihre Causa in jeder Lage ausnahmslos durch mich betreut wird.
Sämtliche Korrespondenz mit Ihnen und einem allfälligen Anspruchsgegner sowie das Einschreiten in Verhandlungen bei Gericht oder
Verwaltungsbehörden erfolgt durch mich persönlich.
Dieser schlanken Kanzleistruktur entsprechend unterstütze ich vorwiegend Privatpersonen bei der Durchsetzung ihrer berechtigten Ansprüche,
insbesondere gegenüber Versicherungsunternehmen.
Mein Werdegang
- 1977 in Wiener Neustadt geboren
- 1997 bis 2002 Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Wien
- 2002 Sponsion zum Mag.iur.
- 2003 Gerichtspraxis beim BG Neunkirchen, LG Wr. Neustadt und LG für Zivilrechtssachen Wien
- 2004 bis 2010 Anwärter bei Rechtsanwalt Dr. Günther Romauch
- 2009 Absolvierung der Rechtsanwaltsprüfung
- seit 2010 selbständiger Rechtsanwalt
- 2012 Kanzleisitzverlegung nach 1010 Wien
Kontaktdaten
Mag. Michael Nierla
Rechtsanwalt
Annagasse 5 Stiege 2/DG
1010 Wien
F +43 1 512 19 28
Bürozeiten
nach Voranmeldung
Mo-Mi 09 bis 12 Uhr und 14 bis 18 Uhr
Do, Fr 09 bis 16 Uhr